Sicherheitsdienst Ausbildung
Sowie Fort- und Weiterbildungen
Sowie Fort- und Weiterbildungen
Die IHK – Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist für sensible und konfliktgefährdete Bewachungen und für Bewachungsgewerbetreibende Pflicht.
Die IHK – Sachkundeprüfung nach §34a GewO ist für sensible und konfliktgefährdete Bewachungen und für Bewachungsgewerbetreibende Pflicht.
In der Sicherheitsbranche gibt es zahlreiche Aus- und Weiterbildungen, um Sicherheitsmitarbeiter zu werden. Als Ergänzung zur IHK – Sachkundeprüfung nach §34a der GewO bieten sich folgende Möglichkeiten:
✯ Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) |
✯ Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SKSS) |
✯ Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) |
✯ Meister für Schutz und Sicherheit (MSS) |
✯ Sicherheitsmanagement (Bachelor) |
Sicherheit geht vor, sowohl im privaten als auch im beruflichen Alltag und in jedem Lebensbereich. Die Sicherheitsbranche hat eine lange Entwicklung hinter sich; wird heute von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Sicherheit gesprochen, wurde das Fachpersonal in der Vergangenheit als Wachmann, Nachtwächter oder Rausschmeißer betitelt. Der Einstieg ist ohne Berufsausbildung möglich und bieten sich auch als Quereinsteiger Jobs an.
Berufe ohne Ausbildung auszuüben, kann sich schwierig gestalten. Wie in jedem Bereich gibt es jedoch auch in der Sicherheitsbranche einfache und gut bezahlte Jobs ohne Sicherheitsdienst Ausbildung. Ein Job in der Sicherheitsbranche hält sowohl geistig als auch körperlich fit. An einen zukünftigen Mitarbeitenden, zum Beispiel in der Konzernsicherheit einer IT-Unternehmung, einer kerntechnischen Anlage oder im Industriewerkschutz bei einer Unternehmung in der Chemiebranche, werden höhere Ansprüche gestellt, welche mit einer entsprechenden Weiterbildung erlangt werden können.
Das Unterrichtsverfahren nach § 34a Gewerbeordnung (GewO), nicht zu verwechseln mit der Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung, ist die niedrigste Qualifikation und nach der Unterrichtung von 40 Stunden bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) ohne Prüfung abgeschlossen. Es erfolgt lediglich die Einschätzung der Dozenten, dass der Inhalt des Lehrgangs, in welchem die minimalen Grundkenntnisse vermittelt werden, verstanden wurde. Die Unterrichtung kann mit dem Anlernen für eine Aushilfskraft verglichen werden.
Gemäß § 34a GewO (SKP 34a) ist die Prüfung der Sachkunde eine Prüfung über den Stoff der Unterrichtung sowie weiteren Themengebieten und ist keine abgeschlossene Sicherheitsdienst Ausbildung, sondern eine Weiterbildung.
Nach dem erfolgreichem Ablegen der IHK Sachkundeprüfung gemäß § 35 der GewO mündlichen und schriftlichen Prüfung der Sachkunde kann man als Sicherheitsmitarbeiter eingesetzt werden, als Detektiv im Kaufhaus, Türsteher oder als Fahrkartenkontrolleur sowie als Führungskraft in Asylunterkünften und bei Großveranstaltungen. Des Weiteren berechtigt die Prüfung zur Gründung eines eigenen Unternehmens, auch ohne Sicherheitsdienst Ausbildung. Die Weiterbildung ist vergleichbar mit einem angelernten Arbeiter ohne Berufsausbildung, welcher eine Prüfung, zum Beispiel als Gabelstaplerfahrer, bestanden hat.
Den Nachweis über die bestandene Prüfung der Sachkunde muss im Bereich der Bewachung durch den Gewerbetreibenden oder Ausführenden erbracht werden.
Seit Januar 2003 muss die IHK – Sachkundeprüfung gemäß §34a der Gewerbeordnung für die folgenden Bewachungstätigkeiten nachgewiesen werden:
Folgende Bereiche sind seit Dezember 2016 sachkundepflichtig:
In diesen Bereichen darf kein Personal ohne Prüfung der Sachkunde eingesetzt werden.
Ausgenommen von der Sachkundeprüfung sind Personen mit spezifischen und nachgewiesenen Ausbildungsabschlüssen:
Der Besitzstandschutz und damit die Befreiung gilt für Personen, welche Tätigkeiten ab 1. Januar 2003 befugt und mindestens drei Jahren ohne Unterbrechung gemäß Absatz 1a § 34a der GeWo durchgeführt haben.
Das selbstständige Lernen erfolgt durch Onlinekurse und Fachbücher. Des Weiteren bietet sich die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs an. Die IHK selbst sieht keine Vorbereitungskurse auf diese Prüfung vor. Hier ist die Suche im Internet nach einem Bildungsträger zur Durchführung der Vorbereitungskurs hilfreich.
Für die Teilnahme an der Prüfung gibt es, ausser den sehr guten Sprachkenntnissen in Deutsch, keine Voraussetzungen für die Zulassung.
Die Prüfung besteht aus einem mündlichen und schriftlichen Teil. Zugelassen zur mündlichen Prüfung ist nur, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Für die Beantwortung der schriftlichen Prüfung mit multiple-Choice Fragen stehen maximal zwei Stunden zur Verfügung.
Inhalte der Prüfung:
Der bundeseinheitliche Rahmenstoffplan bietet hierzu nähere Informationen.
Um die IHK – Sachkundeprüfung gemäß §34a der GewO zu bestehen, müssen sowohl beim mündlichen als auch beim schriftlichen Teil der Prüfung mindestens fünfzig Prozent der möglichen Punkte erreicht werden. Die Prüfung kann unbegrenzt wiederholt werden.
Die mündliche Prüfung kann bei Nichtbestehen im Zeitraum von zwei Jahren nach der bestandenen Prüfung des schriftlichen Teils wiederholt werden. Danach muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.
Die IHK – Sachkundeprüfung gemäß §34a der GewO für gut bezahlte Jobs ohne Ausbildung wird einmal im Monat von der IHK zu den bundeseinheitlichen Terminen abgenommen. Das Fernbleiben an der mündlichen Teilnahme hat die gebührenpflichtige Wiederholungsprüfung zur Folge.
Neben der Zulassungsgebühr fallen bei der Wiederholung der kompletten oder mündlichen Prüfung zusätzliche Gebühren an. Die Bezahlung erfolgt gleichzeitig mit der Anmeldung, ansonsten erfolgt keine Prüfungszulassung.
Die nachfolgend beschriebenen Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche gestalten sich unterschiedlich in den jeweiligen Bereichen. Jedes Spezialgebiet bietet seine Reize und Besonderheiten. Die einzelnen Bereiche bieten lediglich einen Einblick, da viele Aufträge eine Kombination aus unterschiedlichen Tätigkeiten beinhalten. Wenn du noch nie in der Sicherheitsbranche gearbeitet hast, findest du hier die generellen Aufgabengebiete von den jeweiligen Tätigkeitsfeldern.
Für sehr viele Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche ist eine Sicherheitsdienst Ausbildung nicht zwingend erforderlich. In den meisten Fällen genügt eine Sachkunde nach §34a GewO.
Wie die Zukunft aussieht, kann niemand voraussagen, jedoch ist es lohnenswert, Sicherheitskraft zu werden. Für Berufe ohne Ausbildung bieten sich viele Quereinsteiger Jobs als leichte Berufe mit hohem Gehalt in der Sicherheitsbranche an. Fakt ist, trotz der rückläufigen Statistik bei der Kriminalität, dass das Vertrauen und das Gefühl der Sicherheit von den Bürgerinnen und Bürgern in die Staatsgewalt sinkt. Unter anderem aus diesem Grund wird der Bedarf an gut ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch im Bereich der Sicherheit in Zukunft deutlich ansteigen.
Die Löhne werden ebenfalls steigen, zu den derzeitigen Tarifen besteht bereits jetzt kaum die Möglichkeit, qualifiziertes Personal zu bekommen und Personaldienstleister sind der Meinung, dass der Markt bereits jetzt leer ist. Bist du bereits jetzt gut qualifiziert, wirst du in Zukunft den Bedingungen gerecht und nur auf eigenen Wunsch arbeitslos werden. Mit Ehrgeiz und Spaß an der Tätigkeit in der Sicherheitsbranche bieten sich dir, mit einer Sicherheitsdienst Ausbildung oder Weiterbildung eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Für jedes Ausbildungsniveau wird dringend Personal gesucht. Genau wie der Bereich der Pflege wird das Sicherheitsgewerbe vermutlich eine zukunftssichere Branche sein.
Die klassische Form einer Bewachung ist der Separatwachdienst mit der Bewachung eines vom Sicherheitspersonal zugewiesenen Objektes, zum Beispiel eine Baustelle, ein Verwaltungsgebäude, ein Unternehmen oder ein Militärgelände. Die Hauptaufgabe besteht aus den Zugangskontrollen, der Kontrolle von Innenräumen und Gebäuden sowie Streifengängen.
Der Objektschutz gewährleistet die Sicherheit von vielfältigen Objekten durch deren Bewachung. Das Ziel besteht darin, die Beeinträchtigung von der Funktion, die Inbesitznahme des Objektes oder die Zerstörung durch externe Personen zu verhindern. Abhängig von der Art des Objektes zur Bewachung sowie dem Umfang der Dienstleistungen zur Sicherheit können zusätzliche Aufgaben im Werkschutz übernommen werden, zum Beispiel Aufgaben im Brandschutz, Unterstützung in der Logistik, beim Verkehrsdienst, an der Telefonzentrale und internen Ermittlungen bei Sabotage durch Mitarbeitender, Verhindern von Diebstählen, Aufklärung von Betrugs- und Korruptionsfällen sowie andere Bereiche.
Die Sachkunde nach § 34a GewO ist die mindeste Voraussetzung für den Separatwachdienst im öffentlichen Bereich. Von anspruchsvolleren Auftraggebern wird Personal erwartet, welches mindestens die Security Ausbildung als FSS oder GSSK vorweisen kann.
Das Personal für Sicherheit, auch als City-Streife bekannt, nimmt im öffentlichen Raum Aufgaben bei der Bewachung im privaten Bereich wahr, welche jedoch für die Öffentlichkeit zugänglich sind, zum Beispiel Bahnhöfe, Einkaufsstraßen oder dem öffentlichen Personenverkehr. Die Einsatzkräfte leisten einen nicht unerheblichen Beitrag für die öffentliche Sicherheit und arbeiten eng mit der Polizei zusammen.
Zu den kerntechnischen Anlagen (KTA) zählen Kernkraftwerke, kerntechnische Einrichtungen für Forschungszwecke, Lager für radioaktives Material sowie Betriebe zur Verarbeitung von radioaktivem Material, beispielsweise Wiederaufbereitungsanlagen. Diese Art von Dienst als Objektschutz an einer KTA wird oft als Königsklasse bei der Objektbewachung bezeichnet und hat an das Personal die höchsten Anforderungen. Hier genügt ein Sachkundenachweis nicht aus, die Bewerber sollten mindestens eine Sicherheitsdienst Ausbildung absolviert haben.
Der Aufgabenbereich kann mit demjenigen im Separatwachdienst verglichen werden, das Niveau in Bezug auf die Sicherheitsmaßnahmen gehört jedoch zu dem höchst möglichen Standard.
Der Fokus liegt bei der Verhinderung des unbefugten Ausführens von radioaktivem Material sowie dem Verhindern durch das Eindringen von unbefugten Personen. Das Personal wird regelmäßig in sämtlichen Bereichen geschult, nimmt an gemeinsamen Aus- und Weiterbildungen mit der Polizei teil, ist mit Schusswaffen ausgerüstet und wird von den Behörden auf die Zuverlässigkeit überprüft.
GSSK oder FSS sowie die Prüfung zur Waffensachkunde, die Prüfung auf Zuverlässigkeit gemäß dem Atomgesetz sowie die Tauglichkeit zum Tragen eines Atemschutzes und eine spezielle arbeitsmedizinische Untersuchung sind die Mindestvoraussetzungen. Die Löhne in der KTA zählen in der Branche zu den höchsten.
Beim Objektschutzdienst an KTAs ist das Objektschutzpersonal mittels vertraglicher Regelung dazu verpflichtet, bis zum Eintreffen der Polizei oder den entsprechenden Behörden, welche eine ungewollte Situation unter Kontrolle bringen, vor Ort im Ernstfall so lange als möglich gegen Störer und allfällige Angriffe Widerstand zu leisten. Dazu gehört auch der Einsatz von Schusswaffen.
Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter sind bei Sportveranstaltungen, Festivals, Konzerten und anderen Veranstaltungen unumgänglich, ebenso wie das Personal zum Schutz für Lokale und Diskotheken.
Zu den Aufgaben gehören das Abweisen von unbefugten Personen, die Kontrolle der Menschenmenge sowie die Entfernung von störenden Personen, die Sicherung der Bühnen, Ordnertätigkeiten im Bereich des Zuschauerraums und der Künstler- sowie die Betreuung von VIPs und hilfesuchenden Personen. Sämtliche Aufgaben bieten die Garantie für einen ruhigen Ablauf von der Veranstaltung. Das Personenstrom-Management sowie der Plan zur Evakuierung sind insbesondere bei Unglücksfällen eine sehr verantwortungsvolle Aufgabe. Eine Massenpanik kann durch eine geordnete und frühzeitige Evakuierung verhindert werden. Oftmals arbeiten die Notfallorganisationen, die Polizei sowie das Personal Hand in Hand.
Für den Einstieg in die Event Sicherheit genügt in der Regel der Sachkundenachweis, eine volle Sicherheitsdienst Ausbildung brauchst du meist nicht.
Viele Asylanten und Flüchtlinge haben aufgrund der Erlebnisse von Krieg und Flucht oft Traumata und unterschiedliche kulturelle Ansichten. Aufgrund dieser Vorbelastungen, zusammen mit der Massenunterbringung, kann ein erhöhtes Potenzial für Konflikte entstehen.
Zu den klassischen Aufgaben wie Zaunstreifen, Aufgaben bezüglich des Brandschutzes sowie Zugangskontrollen, werden zahlreiche andere Aufgaben an das Personal, welches für die Sicherheit verantwortlich ist, übertragen. Dazu zählt zum Beispiel die Überwachung der Essens- und der Kleiderausgabe sowie die Intervention bei Auseinandersetzungen.
Für den Einsatz bei solchen Unterkünften muss das Personal zusätzlich und insbesondere bezüglich der Deeskalation sowie der interkulturellen Kompetenz geschult sein.
Kunden, Lieferanten und Besucher werden am Standort des Auftraggebers empfangen und an die entsprechende Ansprechperson weitergeleitet. Die Erstellung von Besucherausweisen sowie allenfalls weitere Aufgaben im administrativen Bereich und die Nachverfolgung von Alarmen und Betreuung von technischen Systemen gehört ebenfalls zur Aufgabe. Oft führt der Mitarbeitende nach Geschäftsschluss Rundgänge im Gebäude durch, aktiviert die Alarmanlagen und überprüft die Brandschutzvorkehrungen.
Mitarbeitende am Empfang müssen insbesondere gepflegt, hilfsbereit und freundlich sein sowie Freude an der Kommunikation haben. Von Vorteil sind die Kenntnisse von Fremdsprachen.
Ist die Person ausschließlich zur Besucherinformation vorgesehen, wird kein Unterrichtungsverfahren gemäß § 34a GewO notwendig. Die Mindestqualifikation ist dann vorgeschrieben, wenn durch die Person Zugangskontrollen durchführt und weitere Aufgaben zur Sicherheit notwendig sind.
Besonders anspruchsvolle Auftraggeber können als Mindestanforderung eine individuelle Fortbildung verlangen, eine Sicherheitsdienst Ausbildung wird meist nicht vorausgesetzt.
Die Aufgabe in einem abgegrenzten Bereich oder in einem Gebäude besteht in der Überwachung von ein- und ausgehenden Personen sowie dem Warenverkehr. Weitere Aufgaben sind das Schließen und Öffnen von Türen, Toren sowie Schränken und die Ausgabe sowie sichere Verwahrung von Schlüsseln und anderen Zugangsmitteln.
Der Unterschied von Revierdienst zum Separatdienst besteht darin, dass mehrere Objekte bewacht werden, indem ein Revierfahrer mit dem Dienstfahrzeug eine vordefinierte Route abfährt und im zugewiesenen Revier mehrere und möglicherweise voneinander unabhängige Objekte von verschiedenen Auftraggebern kontrolliert.
Bei einem Objektrundgang können unterschiedliche Kontrollen durchgeführt werden. In der Regel werden vom Revierfahrer Türen, Fenster und Tore auf den Verschluss überprüft.
Der Security muss sich an den vorgesehenen Stechstellen mit dem Wächterkontrollsystem einloggen, sodass dem Kunden nachgewiesen werden kann, dass eine Security-Mitarbeiterin oder ein Security-Mitarbeiter zur vordefinierten Zeit auch tatsächlich vor Ort war. Bei der Feststellung von Abweichungen, zum Beispiel bei Einbruchsspuren oder Beschädigungen, alarmiert der Revierfahrer die Notrufzentrale und arbeitet den entsprechenden Alarmplan ab. Ebenfalls protokolliert wird, wenn es keine Vorkommnisse gegeben hat. Im Anschluss geht es zum nächsten Objekt. Abhängig vom Auftraggeber sind mehrfache Anfahrten für die gleichen Aufgaben möglich.
Insbesondere bei Revierfahrer besteht Pflicht zur Dienstkleidung, damit diese eindeutig als Sicherheitsperson zu erkennen sind.
In diesem Bereich überwachen Sicherheitsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter in einer Notruf- und Serviceleitstelle (NSL) die Alarmanlagen von verschiedenen Bewachungsobjekten. Die NSL schickt bei einem Alarm einen Interventionstrupp an den Einsatzort. Das Interventionspersonal überprüft vor Ort die Echtheit des Alarms und verständigt die notwendigen Einsatzkräfte, das heißt die Polizei und bei Notwendigkeit den Rettungsdienst und die Feuerwehr. Mitarbeitende in der NSL müssen eine spezielle Sicherheitsdienst Ausbildung zur NSL-Fachkraft absolvieren oder es muss sich um Fachkräfte für Schutz und Sicherheit handeln.
Der Personenschutz gewährleistet die persönliche Sicherheit einer Schutzperson. Der Auftrag besteht in der Verhinderung von Angriffen wie zum Beispiel Attentate oder Entführungen. Zu den Standardaufgaben gehört das Erstellen von Gefährdungsanalysen sowie der Aufbau eines Schutzkonzeptes zusammen mit der Schutzperson. Der Schutz von Personen kann offensichtlich, diskret oder unsichtbar sowie repräsentativ erfolgen. Personenschützer sind dann mit Schusswaffen ausgerüstet, wenn Menschen einer besonders gefährdeten Gruppe angehören.
Personenschützer verfügen in der Regel über eine gute Schulbildung sowie eine hohe körperliche Fitness. Diese werden normalerweise durch das Unternehmen selbst ausgebildet. Die Voraussetzung ist oft eine Sicherheitsdienst Ausbildung oder ein beruflicher Hintergrund bei der Polizei oder beim Militär.
Die Vorstellung von Personenschutz entspricht nicht immer der Realität.
Die Aufgabe eines Personenschützers beinhaltet nebst der eigentlichen Schutzaufgabe einiges an bürokratischen Aufwand, zum Beispiel die Anmeldung bei den Behörden von Wegen und Schutzperson.
Ähnlich wie beim Personenschutz begleitet der Sicherheitsmitarbeiter die ihm anvertraute Person, meistens jedoch unbewaffnet.
Mitarbeiter beim Geld- und Werttransport (GUW) sind beim Transport von Wertsachen und Bargeld in speziell gesicherten Fahrzeugen unterwegs. Die häufigsten Auftraggeber sind der Einzelhandel und Supermärkte sowie Unternehmen, welche die Dienstleistungen von GUW in Anspruch nehmen. Diese bieten oft auch zusätzliche Dienstleistung an, zum Beispiel die Einlagerung von Wertgegenständen oder der Geldverarbeitung.
Das Personal verfügt über besondere Fachschulungen und ist im Umgang mit Schusswaffen ausgebildet.
Zu den Mindestvoraussetzungen für die Arbeit im GUW gehören das Unterrichtungsverfahren nach §34a GewO, die Waffensachkundeprüfung sowie als Zusatz zu der normalen Überprüfung der Zuverlässigkeit keine Schufa-Einträge. Eine absolvierte Sicherheitsdienst Ausbildung ist nicht zwingend erforderlich.
Eine besondere Form des Separatwachdienstes ist der Bereich der Militärbewachung mit der Bewachung von Bundeswehrliegenschaften sowie den Liegenschaften von verbündeten Streitkräften.
Die Bewachung von verbündeten Streitkräften ist kaum vom normalen Separatwachdienst zu unterscheiden, die einzige Ausnahme ist das Tragen einer Schusswaffe. Des Weiteren wird das Personal durch Behörden wie zum Beispiel dem Landeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz auf die Zuverlässigkeit geprüft. Dem Personal werden bei der Bewachung von Kasernen der Bundeswehr zudem bestimmt Rechte übertragen. Diese sind berechtigt, zusätzlich das Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw) anzuwenden.
Die Sachkundeprüfung für Waffen sowie die Überprüfung der Zuverlässigkeit sind zusätzliche Voraussetzungen für die Bewachung von Militärobjekten. Bei der Bewachung von Militärobjekten ist der Einsatz von Diensthunden denkbar. Eine Sicherheitsdienst Ausbildung muss nicht zwingend absolviert werden, ist aber bei Arbeitgebern gern gesehen.
Diensthunde, als ausgebildete Schutz- oder Spürhunde, können in nahezu allen Bereichen der Bewachung zum Einsatz kommen.
Für den Einsatz mit einem Diensthund ist eine besondere Ausbildung zum Diensthundeführer notwendig. Je nach Einsatzgebiet gibt es deutliche Unterschiede bei den Mindestvoraussetzungen in Bezug auf das Niveau der Sicherheitsdienst Ausbildung. Sowohl der Hund als Schutz- oder Spürhund als auch der Hundeführer müssen die Fähigkeiten jedes Jahr mit einer Prüfung bestätigen. Zur Haltung von Diensthunden müssen zahlreiche Gesetze bezüglich des Tierschutzes sowie die Vorschriften zur Arbeitssicherheit beachtet werden.
Schutzhunde sind darauf abgerichtet, Menschen auf Befehl zu stellen, diese in einem Ernstfall auf die Kommandos des Hundeführers anzugreifen und wieder freizugeben.
Während Spürhunde unter anderem dazu da sind, Sprengstoffe aufzuspüren, ist das Aufspüren von Drogen und weiteren Substanzen in der Regel die Arbeit der Polizeihunde.
Das Personal, welches für die Sicherheit an Flughäfen zuständig ist, wird in drei Kategorien unterteilt.
Diese führen gemäß § 5 des Luftsicherheitsgesetzes Passagier und Gepäckkontrollen durch.
Nach § 8 des Luftsicherheitsgesetzes kontrollieren Kräfte für Luftsicherheit das Flughafenpersonal sowie den Wareneingang. Beide Gruppen sind verpflichtet, mehrwöchige Schulungen zu absolvieren. Die anspruchsvollen Abschlussprüfungen erfolgen beim Wirtschaftsministerium oder bei der Bundespolizei. Im Anschluss gehören sie, analog den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Sicherheit in kerntechnischen Anlagen, zu den Top ausgebildeten Großverdienern in der Branche. Auch hier ist eine vorherige Sicherheitsdienst Ausbildung für Bewerber von Vorteil.
Das klassische Personal für die Sicherheit an Flughäfen führt Zugangskontrollen und Zaunstreifen durch und bewacht Flugzeuge und Gepäck.
Von Sicherheitsmitarbeitern an Flughäfen wird erwartet, dass sie über gute Englischkenntnisse verfügen. Weitere Fremdsprachenkenntnisse sind ein Vorteil.
Häfen mit abgeschotteten Bereichen dürfen lediglich durch zugelassenes Personal betreten werden. Zuständig für die Zugangskontrollen sowie weitere Sicherheitstätigkeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hafendienst (Port Facility Security Officer).
Besatzung, Passagiere und Gepäck werden, ähnlich wie in den Flughäfen, kontrolliert und auf gefährliche Gegenstände überprüft. Das Personal benötigt zudem eine zusätzliche Schulung nach dem International Ship und Port Facility Security Code (ISPS-Code). Diese muss regelmäßig wiederholt werden.
Entsprechende Deutschkenntnisse sind unter anderem wichtig, um Berichte zu schreiben und Wachbücher zu führen. Weitere Anforderungen liegen in der Bereitschaft zur Schichtarbeit und Einsätzen am Wochenende. Weitere Voraussetzungen sind die psychische Belastbarkeit, die körperliche Fitness, die Fähigkeit, Situationen richtig einzuschätzen und eine gute Beobachtungsgabe. Ein gepflegtes Erscheinungsbild, gute Umgangsformen Verantwortungsbewusstsein und Loyalität Sorgfaltspflicht sollten selbstverständlich sein. Kontaktfreudigkeit ist praktisch unumgänglich.