Zwickau, Sachsen, Deutschland (08066)
13.00 - 14.00 STUNDE
Veröffentlicht am: 03.06.2024
Möchten Sie in der Sicherheitsbranche arbeiten und sind noch nicht gemäß §34a GewO qualifiziert?
Wir qualifizieren Sie - mit Einstellungszusage!
Nach bestandener IHK Prüfung dürfen Sie eigenverantwortlich Sicherheitsdienstleistungen im öffentlichen Raum bzw. in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr durchführen.
Sie können als Sicherheitsmitarbeiter im Werk- und Objektschutz, als Revierfahrer im Interventionsdienst, im Empfangs- und Pfortendienst sowie im Messe- und Veranstaltungsschutz arbeiten. Auch als Einzelhandelsdetektiv und kommunale oder private Citystreife sind Sie befugt tätig zu werden.